Allgemeine Geschäftsbedingungen REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

§ 1 Geltungsbereich    

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt  REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. nicht an, es sei denn, der REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Preise

Das Seminarangebot ist freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für die Preiseangaben. Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung des gebuchten Seminars oder sonstiger vereinbarter Leistung, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg. g Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist der REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. zum Rücktritt berechtigt. Gewährte Preisnachlässe für REFA Mitglieder dürfen den Jahresmitgliedsbeitrag nicht übersteigen.

§ 3 Umsatzsteuer

Die Seminarpreise sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 22 a UStG.

§ 4 Allgemeine Seminarinformationen

Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern. Die Regelungen für Intensivseminare ergeben sich aus der jeweiligen Seminarspezifikation und sind Gegenstand des Angebotes. Die Referenten/Seminarleiter führen die Seminare ausschließlich namens und im Auftrag von REFA durch. Hat der Kunde Interesse an Zusatz- und/oder Folgeseminaren mit den eingesetzten Referenten, muß die Buchung ebenso wie Neuaufträge über REFA erfolgen.

§ 5 Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer. Die Anmeldungen müssen 5 Wochen vor Seminarstart erfolgen. Erst mit der Seminareinladung (4 Wochen vor Termine) erfolgt die Zusage zur Durchführung.

§ 6 Kostenübernahme

Soll der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen und die Rechnung/-en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des Arbeitgebers beifügen. Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/-en und haftet für die Bezahlung. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere Personen.

§ 7 Rücktritt des Teilnehmers

Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 4 Wochen vor Seminarbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 50% der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Geht eine Stornierung von einem gebuchten Seminar später als eine Woche vor Seminarbeginn bei uns ein, ist der Seminarpreis in voller Höhe fällig. Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte Gebühr zu zahlen.

§ 8 Rücktritt

Der REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei zu geringer Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl = 8 TN) oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

§ 9 Verzug

Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Seminarbesuch ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 10 Bezahlung

Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Der REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.

§ 11 Datenschutz

Den Bestimmungen des EU Datengrundschutzverordnung (DSGVO) entsprechend weist der REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. darauf hin, dass persönliche Angaben, soweit diese für die Seminarorganisation benötigt werden, in Dateien gespeichert und mit automatischen Verfahren bearbeitet werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten beim REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. einverstanden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist Rostock.

§ 13 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen.

REFA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.  Januar 2019