95 bis 100

Noch 95 Wochen bis zum 100jährigen Gründungsjubiläum der REFA am 30.09.2024!

Aus der Praxís für die Praxis!

Expertenwarnungen schützen nicht vor praktischen Fehlern – Bereits früh von REFA gut dokumentierte Hinweise auf mögliche Anwendungsfehler schützen nicht immer vor fehlerhaften Management-Anwendungen in der Praxis. „Als Vorgabezeit gilt die Stückzeit mit Verlustzeitzuschlag, also Grundzeit + Verlustzeit.  …Praxisfall C – In die Vorgabezeit ist nicht nur die Verlustzeit, sondern auch ein Zuschlag FÜR MEHRVERDIENST oft fälschlicherweise Leistungszuschlag genannt, eingeschlossen, in solcher Höhe, dass … der GEWOLLTE Stundenverdienst … erreicht wird … Dieses Vorgehen kann grundsätzlich nicht richtig sein, denn die Arbeitszeit erscheint als dann künstlich erhöht. … so ist dieses Verfahren geeignet, jedes Vertrauen in die Stückzeitrechnung zu untergraben …“ [Ersten REFA-Buch 1928 S. 19]

Gelegentlich wird den REFA-Methoden unterstellt, dass die damit ermittelten Fertigungskosten nicht wettbewerbsfähig wären. Bei sachgerechter Prüfung in der Praxis ist in aller Regel festzustellen, dass nicht die REFA-Methoden ursächlich sind, sondern deren fehlerhafte Anwendung. Betriebliche Prozesse definieren den Grad der Wettbewerbsfähigkeit und aus der Prozessdurchführung entsteht ein Zeit- und Kostenaufwand. Die sachgerechte Anwendung von REFA optimiert diese Prozesse und macht Ressourceneinsätze transparent.

Autor: Dr. Andreas Dikow (REFA-Ingenieur; European Industrial Engineer)

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